Rechtsprechung
   BGH, 07.03.2019 - V ZB 176/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,10606
BGH, 07.03.2019 - V ZB 176/18 (https://dejure.org/2019,10606)
BGH, Entscheidung vom 07.03.2019 - V ZB 176/18 (https://dejure.org/2019,10606)
BGH, Entscheidung vom 07. März 2019 - V ZB 176/18 (https://dejure.org/2019,10606)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,10606) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Begründung eines Haftantrags durch die Behörde zur Haftdauer i.R.d. Anordnung der Sicherungshaft zur Abschiebung eines Betroffenen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Begründung eines Haftantrags durch die Behörde zur Haftdauer i.R.d. Anordnung der Sicherungshaft zur Abschiebung eines Betroffenen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.09.2018 - V ZB 4/17

    Gebotenheit einer näheren Erläuterung des für die Buchung eines Fluges mit

    Auszug aus BGH, 07.03.2019 - V ZB 176/18
    Fehlt es daran, darf die beantragte Sicherungshaft nicht angeordnet werden (st. Rspr., vgl. Senat, Beschluss vom 20. September 2018 - V ZB 4/17, InfAuslR 2019, 23 Rn. 6 mwN).

    Wird allerdings ein längerer Zeitraum als sechs Wochen für die Organisation der Rückführung des Betroffenen mit Sicherheitsbegleitung veranschlagt, bedarf es einer auf den konkreten Fall bezogenen Begründung, die dies nachvollziehbar erklärt, etwa zu der Art des Fluges, der Buchungslage der in Betracht kommenden Fluggesellschaften, der Anzahl der Begleitpersonen und der Personalsituation (vgl. Senat, Beschluss vom 20. September 2018 - V ZB 4/17, InfAuslR 2019, 23 Rn. 11).

    Der Mangel des Haftantrags ist auch nicht, was möglich gewesen wäre (Senat, Beschlüsse vom 16. Juli 2014 - V ZB 80/13, InfAuslR 2014, 384 Rn. 21 f. und vom 20. September 2018 - V ZB 4/17, InfAuslR 2019, 23 Rn. 14), geheilt worden.

  • BGH, 16.07.2014 - V ZB 80/13

    Zurückschiebungshaftsache: Aufhebung bzw. Rechtswidrigkeitsfeststellung für die

    Auszug aus BGH, 07.03.2019 - V ZB 176/18
    Der Mangel des Haftantrags ist auch nicht, was möglich gewesen wäre (Senat, Beschlüsse vom 16. Juli 2014 - V ZB 80/13, InfAuslR 2014, 384 Rn. 21 f. und vom 20. September 2018 - V ZB 4/17, InfAuslR 2019, 23 Rn. 14), geheilt worden.
  • BGH, 25.02.2010 - V ZB 172/09

    Freiheitsentziehungsverfahren: Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der

    Auszug aus BGH, 07.03.2019 - V ZB 176/18
    Die form- und fristgerecht eingelegte und nach seiner Haftentlassung mit einem Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Sicherungshaft analog § 62 FamFG zulässigerweise (dazu: Senat, Beschluss vom 25. Februar 2010 - V ZB 172/09, FGPrax 2010, 150 Rn. 9) fortgesetzte Rechtsbeschwerde des Betroffenen ist begründet, weil der Sicherungshaft entgegen § 417 Abs. 2 Sätze 1 und 2 FamFG kein zulässiger Haftantrag zugrunde lag und dieser Fehler während des Verfahrens auch nicht geheilt worden ist.
  • BGH, 25.01.2018 - V ZB 201/17

    Erfolgsaussichten einer Rechtsbeschwerde eines zwischenzeitlich abgeschobenen

    Auszug aus BGH, 07.03.2019 - V ZB 176/18
    Dazu wären ergänzende Angaben der beteiligten Behörde oder entsprechende Feststellungen des Gerichts und eine persönliche Anhörung des Betroffenen (dazu Senat, Beschluss vom 25. Januar 2018 - V ZB 201/17, juris Rn. 8) erforderlich gewesen.
  • BGH, 11.07.2017 - V ZB 143/17

    Einstweilige Aussetzung der Sicherungshaft; Ausreichende Darlegungen zur

    Auszug aus BGH, 07.03.2019 - V ZB 176/18
    Eine solche Erläuterung ist unverzichtbarer Bestandteil eines zulässigen Haftantrags, weil die Abschiebungshaft nach § 62 Abs. 1 Satz 2 AufenthG auf die kürzest mögliche Dauer zu beschränken ist (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Juli 2017 - V ZB 143/17, juris Rn. 2).
  • BGH, 21.08.2019 - V ZB 100/18

    Ausführungen zur Haftdauer in dem Haftantrag der beteiligten Behörde zur

    Die form- und fristgerecht eingelegte und mit dem Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Sicherungshaft analog § 62 FamFG zulässigerweise (dazu: Senat, Beschluss vom 25. Februar 2010 - V ZB 172/09, FGPrax 2010, 150 Rn. 9; Beschluss vom 7. März 2019 - V ZB 176/18, juris Rn. 2) verbundene Rechtsbeschwerde des Betroffenen ist begründet, weil der Sicherungshaft entgegen § 417 Abs. 2 Sätze 1 und 2 FamFG kein zulässiger Haftantrag zugrunde lag und dieser Fehler während des Verfahrens nicht geheilt worden ist.

    Der Mangel des Haftantrags ist nicht, was möglich gewesen wäre (vgl. Senat, Beschluss vom 16. Juli 2014 - V ZB 80/13, InfAuslR 2014, 384 Rn. 21 f.; Beschluss vom 20. September 2018 - V ZB 4/17, InfAuslR 2019, 23 Rn. 14; Beschluss vom 7. März 2019 - V ZB 176/18, juris Rn. 7), geheilt worden.

  • BGH, 04.07.2019 - V ZB 173/18

    Begründung des Haftantrags der Behörde i.R.d. Anordung der Sicherungshaft zur

    Fehlt es daran, darf die beantragte Sicherungshaft nicht angeordnet werden (st. Rspr., vgl. Senat, Beschlüsse vom 30. März 2017 - V ZB 128/16, FGPrax 2017, 185 Rn. 6 mwN, vom 25. Januar 2018 - V ZB 107/17, Asylmagazin 2018, 224 Rn. 3 und vom 7. März 2019 - V ZB 176/18, juris Rn. 3).
  • AG Berlin-Tiergarten, 21.02.2023 - 384 XIV 20/23

    Verurteilung zu unbedingter Freiheitsstrafe im Hinblick auf die Annahme einer

    Denn (insbes. aktuelle) Verurteilungen wegen Gewaltdelikten (BGH Beschl. v. 21.03.2019 - V ZB 91/18 - juris-Rn. 8), sonstigen Straftaten (BGH Beschl. v. 07.03.2019 - V ZB 176/18 - juris-Rn. 6) und Suizidgefahr (BGH Beschl. v. 14.04.2016 - V ZB 112/15 - juris-Rn. 18) sind hierfür hinreichend; ob Sicherheitsbegleitung in der Sache notwendig ist, ist haftrichterlich nicht zu prüfen (BGH Beschl. v. 22.6.2021 - XIII ZB 59/20 - NJW 2021, 3402 - juris-Rn. 16 mwN).
  • AG Berlin-Tiergarten, 16.02.2023 - 384 XIV 20/23

    Verurteilung zu unbedingter Freiheitsstrafe; Festsetzung Gegenstandswert

    Denn (insbes. aktuelle) Verurteilungen wegen Gewaltdelikten (BGH Beschl. v. 21.03.2019 - V ZB 91/18 - juris-Rn. 8), sonstigen Straftaten (BGH Beschl. v. 07.03.2019 - V ZB 176/18 - juris-Rn. 6) und Suizidgefahr (BGH Beschl. v. 14.04.2016 - V ZB 112/15 - juris-Rn. 18) sind hierfür hinreichend; ob Sicherheitsbegleitung in der Sache notwendig ist, ist haftrichterlich nicht zu prüfen (BGH Beschl. v. 22.6.2021 - XIII ZB 59/20 - NJW 2021, 3402 - juris-Rn. 16 mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht